Hier sollte auch die Fluggastrechte Regelung greifen. Für mich stellt es sich demnach so dar, dass alle Verschiebungen und Verspätungen bis zu 3 Std. weniger als 14 Tage vor Abflug ohne Erstattung verlegt werden dürfen. Auch nach vorne. Würde nachfragen und auf Kulanz hoffen.

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