Laptop beschädigt, Ersatz durch Versicherungsleistung - Wem gehört das defekte Gerät?
Nehmen wir einmal an, ein Partner beschädigt das Laptop der Partnerin. Die eigene Haftpflicht des Partners ersetzt das defekte Gerät (1 gutes Jahr alt). Nun hat die Partnerin ein völlig neues Gerät ersetzt bekommen. Damals kostete das Laptop aufgrund einer Aktion (1111 €) weniger als heute. Damit die Partnerin wieder das gleiche Laptop neu kaufen konnte, musste sie ca. 200€ aus ihrem Portemonnaie zum erhaltenen Restwert (ca. 1040 €) von der Versicherung nehmen. Neues Laptop nun völlig unbenutzt und originalverpackt.
Die Partnerin fragt bei der Versicherung an, ob man das defekte Gerät zurückbekommen kann. Zuerst ging es um einen Restwert des defekten Gerätes (ca 70 €) der zu bezahlen wäre. Am Ende sendete man das defekte Notebook dem Paar zu.
Nun die Frage. Wem gehört das defekte Notebook. Der Partnerin, die es schließlich selbst kaufte oder dem Partner, der es kaputt gemacht hat, aber durch seine Versicherung für mehr als adäquaten Ersatz gesorgt hat. Das neue Laptop ist halt neu und nicht 1 Jahr gebraucht.