Bisher hatten wir auf unserer Sondernutzungsfläche einen Aufstellpool stehen, den wir gerne durch einen freistehenden Holzpool ersetzen möchten. Dazu müssten wir allerdings ca.80 cm tief graben, wegen der Frostgrenze . Wir sind eine WEG mit 4 Einheiten, wovon ein bestimmter Miteigentümer immer gegen alles ist. Nun meine Frage, zählt das Aufstellen als bauliche Veränderung und muss ich hierfür die einstimmige Mehrheit haben, oder würde uns nur die einfache Mehrheit reichen? Leider bin ich mit dem neuen Wohnungseigentümergesetz noch nicht vertraut. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.