Ermittlungsverfahren §153 1StPO eingestellt.Was tun mit Rechtsanwalt?
Hallo an alle,
habe über Ebay jemanden bedroht. Die Person hat eine Anzeige erstattet. Heute habe Ich einen Schreiben vom Staatsanwaltschaft, - das Ermittlungsverfahren gegen Sie wurde gemäß 153 Abs 1StPo eingestellt. Im Wiederholungsfall können Sie nicht nochmals mit einer solchen Verfahrensweise rechnen.
Vor 3 Tagen hatte ich aber einen Schreiben vom Rechtsanwalt von der Person, wo drin stand 500€ Schmerzensgeld. Muss ich das zahlen?
oder soll ich eine Kopie vom Staatsanwaltschaft zu dem Rechtsanwalt schicken?
Was muss ich machen?
Danke für eure Mühe
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