Hallo an alle,

habe über Ebay jemanden bedroht. Die Person hat eine Anzeige erstattet. Heute habe Ich einen Schreiben vom Staatsanwaltschaft, - das Ermittlungsverfahren gegen Sie wurde gemäß 153 Abs 1StPo eingestellt. Im Wiederholungsfall können Sie nicht nochmals mit einer solchen Verfahrensweise rechnen.

Vor 3 Tagen hatte ich aber einen Schreiben vom Rechtsanwalt von der Person, wo drin stand 500€ Schmerzensgeld. Muss ich das zahlen?

oder soll ich eine Kopie vom Staatsanwaltschaft zu dem Rechtsanwalt schicken?

Was muss ich machen?

Danke für eure Mühe