Es hat in der Tat Konsequenzen: Der Typ bekommt einen Orden für ausgezeichnetes unternehmerisches Denken und Handeln!

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Es gibt kein wirkliches Nachtflugverbot. So dürfen z.B. Frachtmaschinen auch nach 22 Uhr starten und es gibt immer wieder gesonderte Start- und Landegenehmigungen für die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

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