Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes bei beruflicher Reha
Wer weiss, wie das Übergangsgeld von der Rentenversicherung berechnet wird, wenn man eine Weiterbildung in Vollzeit besucht und vor der Weiterbildung halbtags beschäftigt war? Mich interessiert, ob die DRV das Teilzeitgehalt in ein Vollzeitgehalt umrechnen muß, um davon dann entweder 68% bzw. 75% auszurechnen=Übergangsgeld oder ob die DRV einfach vom Teilzeitgehalt die entsprechende Prozentzahl rechnet. Bitte keine Vermutungen als Antwort! Danke!
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