Sie haben den Zeitraum bei der Rentenversicherung gemeldet
Als Grund der Abgabe steht auf der Bescheinigung: "Ende des Leistungsbezuges (02)"
und dass ich kein Wiedereingliederungfall bin (N)
Wieso gehen Sie davon aus , dass ich nicht wieder Arbeitsufnaehig bleibe?
Sie sind nach dem Krankengeldbezug weiterhin arbeitsunfähig? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger, um zu klären, wie Sie sich während dieser Zeit absichern können