Hallo Zusammen,
ich bhin gerade Dabei mein Frührerschein der Klasse B 167 zu machen, allerdings finde ich die lage etwas verwirrend mir ist bekannt geworden, dass man die Praktischen Fahrstunden erst nach Bestehen der Theoretischen Fürherscheinprüfung absolvieren darf stimmt das so oder ist es nach wie vor möglich Prallel die Fahrstunden und Theoretische Prüfung zu absolvieren denn ich bin ein typischer Prakmatiker der hauptsächlich aus der Praxis lernt.

Mit freundlichen Grüßen