Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich einer Anschaffung:

Ich bin Einzelunternehmer und vertreibe Zeltanhänger im Online Handel und auf Messen. Um mir Zukünftig die teuren Übernachtungskosten auf Messen zu sparen möchte ich mir einen Wohnwagen (NICHT WOHNMOBIL) zulegen.

Folgendes habe ich damit vor:

  1. Soll der Wohnwagen auf einer Seite mit Werbung für mein Geschäft beklebt werden. Diesen möchte ich dann z.B. bei Veranstaltungen als Werbeplattform nutzen.

  2. Auf Messen möchte ich den Wohnwagen als preiswerte Unterkunft nutzen.

  3. Da mein Hauptlager über keine Heizung, Büro oder Sanitäre Einrichtungen verfügt möchte ich den Wohnwagen in der Zwischenzeit als Büro mit Sanitären Anlagen nutzen. (Dort wird mein Rechner, Drucker betrieben den ich für den Versand meiner Anhänger benötige.

  4. Last but not least möchte ich 2 mal (zusammen 3 Wochen) im Jahr mit dem Wohnwagen privat in den Urlaub fahren.

Meine Frage:

In wie weit ist es möglich einen Wohnwagen (der ja ein Anhänger und kein KFZ ist) Gewerblich abzusetzen bei oben genannten Nutzungen?

Kann ich den Wohnwagen auf Firmennamen kaufen und die umst. absetzen?

Liebe Grüße Mike