Hallo, ich und ein Mitbewohner haben seit 3,5 Jahren in einer Wohnung gelebt aus der wir Ende September ausziehen werden und bereits Nachmieter durch den Vermieter gefunden wurden. In unserem Mietvertrag steht ,,für alle Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig'', was ja bedeutet dass wir die Wohnung wohl streichen müssen. Allerdings haben wir eine Einbauküche in der Wohnung, welche nicht Bestandteil des Mietvertrags ist und die somit uns gehört. Da wir die Küche nicht brauchen, die Nachmieter allerdings schon, haben wir uns überlegt die Nachmieter die Wohnung streichen zu lassen und dafür die Einbauküche im Tausch da zu lassen. Sollten die Nachmieter dem Deal zustimmen, ist das zulässig und brauchen wir dafür zusätzlich die Zustimmung vom Vermieter, da wir die Wohnung bei der Schlüsselübergabe Ende des Monats dann ja ungestrichen übergeben? Wollen ja nicht dass der Vermieter plötzlich die Kaution einbehält mit der Begründung wir wären unseren Verpflichtung laut Mietvertrag nicht nachgekommen.