Antwort
EC oder Kreditkartenabrechnung ist auch ein Beweis.
Quote:
Der Kassenbon ist weg. Kann ich trotzdem reklamieren?Ja, sofern Sie auch anders beweisen können, wo und wann Sie die Ware gekauft haben. Haben Sie mit Karte bezahlt, hilft der Kontoauszug. Streng genommen reicht ein Zeuge.
siehe z.B. https://www.stern.de/wirtschaft/news/kundenrechte-bei-rueckgabe-und-umtausch-reklamation-auch-ohne-kassenbon-3577480.html