Während meines Auszugs aus meiner alten Wohnung ist ein Schaden entstanden. Beim Betätigen des Lichtschalters im Bad gab es einen Kurzschluss, der dazu führte, dass meine Heiztherme kaputt ging. Mein ehemaliger Vermieter verlangt nun von mir, dass ich den Schaden bezahle. Muss ich das? In meinem Mietvertrag steht, dass ich Reparaturen bis zu einer Höhe von 80 Euro selbst zahlen muss. Kann der Vermieter die Kaution um den Rechnungsbetrag von 158 Euro mindern.