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Mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache kommt bei Mitarbeitern in ausländischen Supermärkten, insbesondere in Türkischen, recht häufig vor. Es gibt sogar Kassiererinnen, die kaum Deutsch verstehen, auf Fragen nicht antworten können und den Preis nur auf Türkisch sagen. Außerdem kennen viele Betreiber solcher Supermärkte die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung hier bei uns nicht, Waren werden oft nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sondern nur auf Türkisch. Das ist ein klarer Verstoß gegen §3 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und auch noch ein Verstoß gegen UWG §4 Nr. 11.