Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Wir wollen einen Anhänger, welcher in einer Entfernung von guten 200 Kilometer steht, abholen.

Anhänger seit <1 Jahr abgemeldet und keinen gültigen TÜV mehr. Laut neuer Regelung des BMVI vom 01.04.2015 bekommt man aber Kurzzeitkennzeichen mehr ohne TÜV.

ES SEI DENN: Man ist auf dem Weg zum TÜV.

Wenn Ich nun in meinem Heimatort ein Kurzzeitkennzeichen für die fahrt zum TÜV hole, darf ich den Anhänger die 200km hier runter holen?