Kurzzeitkennzeichen zur Überführung ohne gültigen TÜV?
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Wir wollen einen Anhänger, welcher in einer Entfernung von guten 200 Kilometer steht, abholen.
Anhänger seit <1 Jahr abgemeldet und keinen gültigen TÜV mehr. Laut neuer Regelung des BMVI vom 01.04.2015 bekommt man aber Kurzzeitkennzeichen mehr ohne TÜV.
ES SEI DENN: Man ist auf dem Weg zum TÜV.
Wenn Ich nun in meinem Heimatort ein Kurzzeitkennzeichen für die fahrt zum TÜV hole, darf ich den Anhänger die 200km hier runter holen?
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