Eine verbale Verletzung (seelisch) trifft nur dann zu, wenn du es sehr zu herzen nimmst und labil bist..man darf/kann sich ja auch verbal verteidigen...Jedoch nicht alle Wörter sind straffrei..es gibt auch beleidigungen die man anzeigen kann/darf!

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zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt es bei überlagertem Tiefkühlfleisch in der regel nicht. Allerdings - das Fleisch schmeckt nicht mehr! Hält man sich nicht an die vorgegebenen haltbarkeitszeiten, kommt es zu Qualitätsverlusten - das Fettgewebe oxidiert und das Fleisch schmeckt nicht mehr! Es kann natürlich auch vorkommen, das Fleisch nach dem Auftauen schmierig ist und schlecht riecht - dann ist es tatsächlich verdorben, was aber weniger an der Länge der Lagerzeit liegt sondern an der unsachgemäßen Behandlung vorher!

Hinzu kommt, dass mit den herkömmlichen Hausgefriergeräten nicht die Mindesttemperatur erreicht wird, die alle biologischen Prozesse zum Stillstand bringen - das wären - 28°C und das erreichen wir mit den Hausgefriergeräten nicht! Deshalb sollte man auch unbedingt schon gefroren gekaufte Fleischprodukte niemals länger als das Haltbarkeitsdatum anzeigt, aufbewahren. Sie wurden bei 45°C eingefroren und zu hause der Kühler kommt maximal auf -22°!!

Tipp: Je fettiger das Fleisch desto weniger die Haltbarkeit! Aber auch die größe des Stücks ist entscheidend..je größer, desto länger Haltbar.

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Wie wärs wenn Du sie in einen Radio Studio einlädst und es Ihr über Radio sagst?

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ja viele lassen von bekannte und freunde mitbieten..oder haben ein programm dafür... du solltest trotz allem immer dein höchstgebot eingeben und nicht mehr...denn dann bleibt der höchstbieter (eigentümer meistens) selbst auf seine ware sitzen und zahlt die gebühren umsonst

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in den besenkammer einschließen und licht aus.

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blond bleibt blond anscheinend????

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voll krass....anzeige erstatten wegen körperverletzung *gg

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