Danke an alle Antworten! Dachte ich mir schon, dass ich im Recht bin :-) Na ja, soll sich wirklich der Anwalt jetzt damit rumschlagen.
Laut Gesetz (§ 5 Absatz 1 Satz 2 des Entgelt-Fortzahlungsgesetz) muss ein Mitarbeiter nach spätestens drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der Arbeitgeber kann dies zwar auch schon bei weniger Fehltagen verlangen. Also nix mit "gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag steht", aber das ist auch nicht das Thema hier. Und klar, wenn ich gestern Abend mit Fieber aufwache, ist mein erster Gedanke die Agentur für Arbeit und schreibe dann auch sofort eine Email und anrufen kann man dort erst, wenn die auch arbeiten. Ich habe mit meiner Ärztin telefoniert. Ich soll schauen, wie es mir morgen geht, ansonsten kommt sie morgen Abend vorbei und schreibt mich rückwirkend krank (das darf sie bis zu 2 Tage). Damit wird sich das SAP wohl zufrieden geben.
Danke für die Antworten. Werde mal meine Ärztin anrufen.
Auch wenn Du keinen Arbeitsvertrag in der Hand hast, ist ein Arbeitsvertrag zustande gekommen und der Arbeitgeber hat die sich daraus entstehenden Pflichten auch zu erfüllen. Du könntest also sogar vor dem Arbeitsgericht eine Zahlungsklage erheben. Allerdings ergibt sich hier auch das Problem, dass Du einfach so aufgehört hast zu arbeiten. Denn auch Du bist an diesen mündlichen Vertrag gebunden. Das Arbeitsgericht hat eigentlich eine kostenfreie Rechtsberatung (auf jeden Fall hier in Berlin). Die würde ich mal in Anspruch nehmen.
(Dies ist keine Rechtberatung)
Bin zwar kein Arzt und Diagnosen stellen sollte nur ein solcher und ich verstehe auch nicht, warum Du zu keinem Arzt gehst, wenn Du es schon seit Wochen immer wieder mal hast,, aber es könnte ein Gichtanfall sein. Keine Garantie!
However, one can listen to the song "Flower of Scotland" by "The Corris" at special events like rugby and football matches.
So würde ich es übersetzen.
Also Ihr seit getrennt lebend, nicht geschieden?
Seit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 bleibt es im Falle der Trennung und Scheidung i.d.R. bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, wenn diese bereits besteht. Das ist bei verheirateten Eltern grundsätzlich der Fall, bei unverheirateten Eltern nur dann, wenn Sorgeerklärungen abgegeben wurden oder (neu, seit dem Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010) durch einen Gerichtsbeschluss.
Schau mal hier:
http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/sorgerecht_bei_getrenntleben-208.html
Großeltern haben erst einmal überhaupt gar kein Sorgerecht für das Kind ggfl. ein Umgangsrecht, aber das würde ein Gericht entscheiden.
Also Excel ist dafür überhaupt nicht geeignet. Ich würde Word nehmen. Dort ein neues Blatt mit großen Aufklebern als Vorlage neben. Die erste Seite mit den deutschen Vokabeln und die zweite mit den Englischen. Allerdings muss man die Karten dann noch ausschneiden. Oder du gibst bei Word gleich die Karteikartengröße als Blattrgröße an und beschriftest die dann. Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter.
Wie wärs damit:
http://www.youtube.com/watch?v=mKfzvBPuCiw (Das Original ist von Rosenstolz)
Mark