Mein Sohn, 30 Jahre ,100% schwerbehindert, erhält Kindergeld.Kindergeld erhalten Kinder auch über 18 Jahre , wenn diese schwerbehindert und die Verdienstgrenze nicht übersteigen. Weiterhin erhält mein Sohn Grundsicherung wegen Erwerbsminderung in Höhe von 296,00 € monatlich. Da er an 5 Tage in der Woche in einer behinderten Werkstatt arbeitet erhält er auch dort ca. 130,00 € im Monat Arbeitsentgelt.

Jetzt erhielt ich einen Fragebogen der Kindergeldkasse wo unter anderem die Frage nach Pflegegeld welches für meinen Sohn gezahlt wird gefragt wird. Meiner Ansicht nach zählt das gezahlte Pflegegeld nicht zum Einkommen,ist das richtig.? Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung gezahlt, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung (eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson) gepflegt wird. Wer die Pflege erbringt, ist egal.

Also wer kann mir bitte konkret darüber Auskunft geben ob das Pflegegeld als Einkommen meines Sohnes gewertet wird. Herzlichen Dank.