Jugendschutzgesetz bezüglich des Heimweges
frage zum jugendschutzgesetz:
wenn man noch nicht 16 jahre alt ist, darf man ja nicht länger als 22 uhr draußen sein.
muss man dann um punkt 22 uhr daheim sein?
oder ist es nicht schlimm wenn man sich um 22 uhr erst auf dem heimweg befindet und noch ca. eine dreiviertel stunde braucht?
danke für antworten :-)
Jugend,
Jugendschutz,
Heimweg