Ich habe im August 2008 ein Studium zum Betriebswirt aufgenommen welches ich nächsten Monat beenden werde. Der Arbeitgeber hat dazu in den Jahren 2008 - 2011 die Gebühren bezahlt, insgesamt 2000 Euro. Ich habe eine Vereinbarung, dass ich die Kosten anteilig zurückbezahlen muss wenn ich vor 9 Monaten nach Ende der Maßnahme kündige. Was wäre jetzt wenn ich direkt kündige und dann den ganzen Betrag zurückzahlen muss: Kann ich dann auch den vollen Vetrag von der Steuer absetzen?

Ich denke schon, nur was mich irritiert ist, dass der AG in z.B. 2008 gezahlt hat und ich dann 2011 absetze.