hallo und zwar bin ich seid dem 5.8.2019 arbeitslos durch eine fristlose kündigung jedoch habe ich mich noch überhaupt nicht beim arbeitsamt gemeldet, womit muss ich rechnen wenn ich mich nun dort arbeitslos melde und wie lange wird die sperre für das Alg1 c.a sein? beginnt die sperre ab dem zeitpunkt an dem ich die kündigung erhielt also dem 5.8, oder beginnt die sperre ab dem tag an dem ich mich arbeitslos melde? das die ganze sache nicht grade schlau war ist klar würde mich trotzdem über sachliche antworten freuen! danke im vorraus