Guten Tag, habe mal eine Frage zu Nachbarschafts- und Baurecht.

Durch Verkauf des Nachbargrundstückes zu meiner Rechten und der dort nunmehr durchgeführten Veränderungen ist die von mir seinerzeit ins Erdreich eingesetzte Porotonmauer mindestens zur Hälfte freigelegt worden. Nun will der Nachbar, dass ich dafür Sorge trage, dass die Mauer so herrgerichtet wird, dass sie nicht in sein Grundstück drückt. Zudem soll ich eine von mir verkleidete Wand neu verkleiden, damit es dem neuen Nachbarn optisch passt. Frage: Kann der Nachbar das von mir verlangen, obwohl dieser den jetzigen Zustand gesetzt hat? Mein Wohnort ist Stade in Niedersachsen. Grundstück ist seit 1987 in meinem Besitz.

Danke für eine Antwort.