Hallo,

nachdem ich am 09/02/08 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen bin,kam es am 01/01/09 im Bett meiner Frau zum Beischlaf.Von ihrem Anwalt habe ich noch nichts gehört betreffend Scheidung.Wenn ich nun von ihm höre und o.g. Tatsache ins Spiel bringe,erledigt sich das Trennungsjahr dann nicht von selbst?Ist mit dem Beischlaf aus ihrer Wohnung wieder die eheliche Wohnung geworden und kann ich daraus resultierend ein Annäherungsverbot gegen Dritte beantragen,damit der häusliche Frieden gewährt ist?

Lacht nicht über mich,ich war halt so blöd,mich so einlullen zu lassen !