hallo, ich muß demnächst zum amtsarzt der ARGE, zur feststellung meiner erwerbsfähigkeit. meine frage ist: kann ich die blutentnahme verweigern (nur die), ohne mit sanktionen rechnen zu müssen ? ich meine etwas von "körperlicher unversehrtheit" gelesen zu haben, auf die ich mich berufen könnte. momentan bin ich zu 60% schwerbehindert (38 jahre alt). es währe schön, wenn mir jemand einen rat geben könnte, da ich unter einer spritzenphobie leide. grüße tino