www.sozialleistungen.info bundesminesterium für justiz
hallo was ist mit leid? den muß man sich erarbeiten und das macht er indem er dich voll sülzt hat er mitleid mit dir/euch ? meiner meinung nach ist er ein egoist,denkt nur an sich und vertrinkt sein geld denn wenns so nicht wäre würde er euch unterstützen und sich hilfe suchen für sein problem,er drückt nun lieber auf die tränen/mitleidsdrüse und du springst an.
du solltst an erster stelle um dein wohl und um das deines kindes besorgt sein .es ist nicht mehr dein problem ,das dein ex trinkt! du hattst auch bestimmt deine gründe dich zu trennen, du kannst den mensschen nicht ändern,aber du kannst deine einstellung zu ihm ändern ,laß dich nicht unter kriegen,mach was aus eurem leben und vergess den mann der trinkt ,er zieht dich nur mit runter
hilfe bekommst du beim Die Broschüre "Ehe- und Familienrecht" liefert auch Informationen zum Unterhaltsrecht.
hallo es gibt beim jugendamt eine stelle die für junge erwachsene zuständig ist wende dich mal an die,hilfe jedlicher art kannst du dort beantragen die klagen auch für dich um deine ansprüche durchzusetzen viel glück wünsche ich dir und lass den kopf nicht hängen ach und bei der kindergeldkasse kann man einen antrag auf erhöhtes kg stellen
Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich EUR 640,00. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
bloß nicht ! sollte es eine firma sein die dir wegen zeitungen,ziehen aus dem netzt etwas in rechnung stellen kannst du eine schuldanerkenntnis unterzeichnen gibts im netz kostenlos oder bei einer dieser sendungen akte /stern tv viel glück
vermutlich nein,eventuell sozialstunden kommt auf dein alter an,oder aber es wird gepfädet ,bis zu deinem sozialsatz,(oder du versuchst ein darlehen von der arge zu bekommen die dann die geliehene summe in raten von deinem geld abzieht) ist meinen stiefsohn so ergangen alles gute
ach ja du könntest auch auf die schnelle diese pfändungsfreie konto einrichten /las ich beim sozialamt
JuraForum.de > Lexikon > K > Kindesunterhalt - Volljährige Kinder Kindesunterhalt - Volljährige Kinder Lexikon
Erklärung 1. Allgemein
Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern auch noch nach deren Volljährigkeit Unterhalt, sofern diese bedürftig sind.
Bis zur Volljährigkeit des Kindes sind die Betreuungsleistung des das Kind betreuenden Elternteiles und der Barunterhalt des unterhaltspflichtigen Elternteiles gleichwertig. Ab der Volljährigkeit des Kindes entfällt gesetzlich die Betreuungsbedürftigkeit; der junge Erwachsene muss für sich selbst sorgen und sich grundsätzlich auch seinen Lebensunterhalt durch jede mögliche Arbeit selbst verdienen. Aber es bestehen Ausnahmen, in denen trotz Volljährigkeit die Unterhaltsbedürftigkeit weiter gegeben ist. 2. Leistungsfähigkeit
Ab Volljährigkeit haften beide Elternteile entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit anteilig. Der bisher allein Unterhaltspflichtige hat gegen den das Kind betreuenden Elternteil einen Auskunftsanspruch über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Sofern bei der Anteilsberechnung eines Elternteils ein an die derzeitige Familie des Unterhaltsverpflichteten zu leistender Familienunterhalt zu berücksichtigen ist und bei diesem wiederum der Kindesunterhalt an das volljährige Kind zu berücksichtigen ist, ist der bisher für das Kind gezahlte Unterhalt heranzuziehen (BGH 21.01.2009 - XII ZR 54/06).
Die Eltern haben grundsätzlich die Wahl, ob sie den Unterhaltsanspruch des Kindes durch eine Barzahlung oder durch Naturalunterhalt erfüllen (§ 1612 Abs. 2 BGB), d.h. Eltern können sich durch das Angebot der Haushaltsaufnahme und der Gewährung eines Taschengeldes einer Barunterhaltspflicht entziehen.
Die Belange des Kindes haben nur in Ausnahmefällen dann Vorrang, soweit schwerwiegende Gründe vorhanden sind, die einem Zusammenleben mit dem Elternteil bzw. der sonstigen Annahme der durch das Bestimmungsrecht vorgegebenen Entgegennahme des Unterhaltes entgegenstehen. In Zweifelsfällen ist daher das Bestimmungsrecht als wirksam ausgeübt zu betrachten, die vollständige Darlegungs- und Beweislast für einen gegenteilige Ansicht trägt das volljährige unterhaltsberechtigte Kind (OLG Brandenburg 21.05.2008 - 9 WF 116/08).
Aber: Lebten die Eltern getrennt oder sind sie geschieden und hatte der Unterhaltspflichtige auch schon vor der Volljährigkeit seine Unterhaltspflicht aufgrund einer Vereinbarung durch Barunterhalt erfüllt, bleibt die Verpflichtung bestehen (OLG Hamm 18.07.2007 - 7 WF 140/07). Das Gleiche gilt, wenn das volljährige Kind weiter bei dem bisher betreuenden Elternteil wohnen bleiben möchte oder die Haushaltsaufnahme aufgrund verschiedener, zwingender Wohnorte nicht möglich ist (Studienplatzzuweisung durch die ZVS).
Bis zum Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.2008 konnte das Familiengericht auf Antrag des Kindes diese Bestimmung der Eltern ändern.
Dieses gerichtliche Abänderungsverfahren hat in der Praxis oftmals zu verfahrensrechtlichen Problemen geführt, da im Unterhaltsrechtsstreit nach der Rechtsprechung des BGH das Prozessgericht an eine wirksame Bestimmung des Unterhalts durch die Eltern gebunden war, soweit diese nicht durch ein Familiengericht abgeändert wurde bzw. gerade ein Abänderungsverfahren anhängig war. Dadurch kam es nicht selten zu Verzögerungen.
Mit der Neufassung des § 1612 Abs. 2 BGB ist das Unterhaltsabänderungsverfahren als gesondertes Verfahren aufgehoben worden, die Abänderung der Unterhaltsbestimmung des zur Leistung verpflichteten Elternteils ist im Unterhaltsprozess geltend zu machen.
Soweit der bis zur Volljährigkeit der Kinder allein Unterhaltspflichtige den Kindesunterhalt seit Eintritt der Volljährigkeit weiterhin allein geleistet hat, ohne den anderen Elternteil in Rückgriff nehmen zu wollen, kann eine zumindest stillschweigende Freistellungsabrede der Parteien vorliegen (BGH 30.07.2008 - XII ZR 126/06). 3. Bedürftigkeit
Die Rechtsprechung erkennt die Bedürftigkeit des jungen Erwachsenen grundsätzlich nur an, wenn er durch eine Ausbildung gehindert ist, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Eigenes Vermögen muss zur Unterhaltssicherung vorrangig eingesetzt werden. Auch die Ausbildungsvergütung - gemindert um eine Ausbildungspauschale - ist in vollem Umfang auf den Bedarf anzurechnen (BGH 26.10.2005 - XII ZR 34/03).
Außerhalb einer Ausbildung besteht nur in engen Grenzen ein Unterhaltsanspruch, da das volljährige Kind zunächst jede Arbeit annehmen muss, um den eigenen Unterhalt zu sichern. Ein Unterhaltsanspruch kann bei Erwerbsunfähigkeit bestehen, nicht jedoch bei Arbeitslosigkeit.
Eltern schulden im Rahmen des Unterhalts auch die Kosten für eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf. Als angemessene Vorbildung zu einem Beruf ist eine Berufsausbildung zu verstehen, die der Begabung und den Fähigkeiten sowie den beachtenswerten Neigungen des Kindes entspricht und die sich hinsichtlich ihrer Finanzierung an den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. Nac
also ich war beim juwelier und habe dort mehrere erbstücke zum schätzen hingebracht (er hat die steine aus den schmuckstücken entnommen und nur das gewicht berechnet) was mich da verunsichert ist das er mir seit einigen tagen immer den gleichen ankaufspreis für 585 gibt ist das io so.am liebsten würde ich den schmuck noch woanders schätzen lassen,denn für das gesammte gold ca 100g 585 schmuck und 50 g 333 schmuck (die genaue gramm zahl wurde mir bis dato auch noch nicht mitgeteilt)möchte er mir knapp 800 euro geben,was sagt ihr dazu!!!
hallo ich stolper gerade durchs netz denn ich suche eine stretchhusse für ein ecksofa mit 2 lehnen,fand aber bei ebay stretchhussen für 30 euro hoffe ich konnte dir helfen
AGB §10
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Ok. Furcht leitet sich von "befürchten" ab. Daher ist es eher so, als ob du schon etwas vermutest, erwartest, darauf eingestellt bist. Angst leitet sich von "ängstlich" ab. Es ist ein Grundgefühl, genau wie Freude oder Liebe. Es bedeutet, dass du dich unwohl fühlst bzw. du nicht genau weißt, was dich dieses unwohle Gefühl machen lässt. Etwas unbekanntes, worauf du garnicht eingestellt bist.
Furcht ist das Gefühl konkreter Bedrohung. Sie bezeichnet die Reaktion des Bewusstseins auf eine gegenwärtige oder vorausgeahnte Gefahr. Sie muss einerseits unterschieden werden vom mehr oder weniger ängstlich oder furchtsam vorbereiteten, immer jedoch plötzlichen Schreck sowie – trotz umgangssprachlich weitgehend synonymer Verwendung – von der Angst.
http://de.wikipedia.org/wiki/An gst k
Endlichkeit und endlich bezeichnen:
- allgemein die Eigenschaft von Objekten und Prozessen, ein Ende zu besitzen. Die Objekte oder Vorgänge können
- zeitlich begrenzt sein – also einen Beginn und/oder einen Abschluss haben
- örtlich oder räumlich begrenzt sein, siehe Abmessung und Länge
- in den Geisteswissenschaften ein Synonym für Begrenztheit oder Zugänglichkeit
- in der Barockliteratur taucht die Endlichkeit in der Vanitassymbolik auf
Endlichkeit bezeichnet in der Mathematik:
- Mengen, die nicht unbegrenzt viele Elemente enthalten, siehe Endliche Menge
- Maße, bei denen der gesamte Raum endliches Maß hat, siehe Maßtheorie
- Algebren, die als Modul endlich erzeugt sind, siehe Endlichkeitsbedingungen der algebraischen Geometrie
- von-Neumann-Algebren, deren Einselement eine endliche Projektion ist.
ein gefühl- ängstlich
erwartung-endlich
hallo
das jugendamt kann da weiter helfen und beraten,sowie die internet seite .justize nrw und eventuell bafög-amt die haben auch solche themen im netz
keine ahnung ob abhängig oder nicht 133Euro
was versteht man/frau unter erster ausbildung? schulausbildung 10te klasse?fachbezogene schulausbildung ? realschulabschluß. hat 10te klasse h-schule war faul hat den realschulabschluß auf der gesamtschule nicht geschafft,dann wirtschaftsschule (2 J)ist im sommer fertig anschließend realschulbesuch auf gleicher schule wobei man ihm 1 jahr erläßt da er ja die w-schule besucht hat
habe ein ähnliches problem (nur ich zieh mein kind ohne unterhalt des vaters durch und mein kind geht durchweg zur schule um heilerzieher zu werden) und bin auf der seite des bafög amtes und dem schulgesetz für nrw mit § fündig geworden dann gibts noch ne seite justize nrw,da sind urteile zu finden
lg
hallo niemand ist häßlich es kommt auf die inneren werte an ,dem jungen kannst du ja mal an den kopf hauen ,das du seiner meinung nach häßlich bist er aber blöd und oberflächlich denn wer nur auf äußerlichkeiten achtet und menschen ohne sie näher zu kennen so beurteilenund verletzt ist einfach nur dumm.außerdem scheint es iihm spaß zu machen andere zu beleidigen das zeigt meistens nur das er (zwar nach außen hin der coole macker ist ) aber innerlich ein weichei ,denn nur menschen mit minderwertigkeitskomplexen müssen andere nieder machen.stör dich nicht an diesem idioten.ich weis das hilft dir wahrscheinlich auch nicht aber du kannst machen was du möchtest er wird dich immer belächeln.irgendwann mal wird aus dem vermeindlich hässlichem entlein ein wunderschöner schwan und dann bist du dran,man trifft sich immer 2x im leben
entweder ATI oder NVIDEA
eventuell mal die cookis löschen (defragmentieren)oder in den einstellungen nach der optimalen einstellung suchen.lg
eventuell solltest du einen doc besuchen,dein hausarzt kann dir da bestimmt weiterhelfen.ich weis kein trost aber ein lieb gemeinter rat
nein bloß nicht
bei akte 2011 sind dazu einige anmerkungen gemacht worden ,einfach aussitzen bis von einem gericht post kommt,aber schau mal bei akte 2011 nach.