Die neuere historische Forschung verwendet nicht mehr den Begriff des aufgeklärten Absolutismus, sondern jenen des Reformabsolutismus (Vgl. Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte Band 1, S. 230)

"Aufgeklärt" suggeriert, dass es das Ziel der absolutistischen Herrschaft sei, die Menschen "aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit" (Immanuel Kant) herauszuheben - was jedoch nicht das Ziel, sondern höchstens ein Mittel hierfür war. Demgegenüber betont der Begriff der Reformabsolutimus, dass es der absolutistischen Herrschaft nicht um einen grundsätzlichen gesellschaftlichen Wandel (Ständegesellschaft), sondern primär um Reformen für ihre ökonomischen und politischen Eigeninteressen ging und (was Rudolf Braun mit "Reform ohne Wandel" umschrieb, vgl. Braun: Das ausgehende Ancien Régime in der Schweiz, S. 85ff)

...zur Antwort