§§31ff. StGb -v-mann-verräter-zinker- denunziant- XTREME Beleidigung

v.a. bei btmlern (drogenszene) werden 'verräter' so bezeichnet; wenn man den ruf hat den Paragraphen 31 abgelegt zu haben eilt einem dieser meist ein leben lang voraus & man wird gemieden; 31er haben entw. auf bitten/drohen/drängeln seitens der Polizei od. freiwillig (seltener aus rache ggüber dritten) bekannte einer straftat belastet, um dadurch (IMMER!) einen Vorteil für sich selbst zu erzielen.. 31er sind also IMMER auch selbst beschuldigte, deren einzigste motivation es ist ihre eigene strafe zu mildern-- der §31 wird einem immer angeboten; auch reicht das alleinige 'hinhängen' anderer nicht aus, viel mehr muss es zu einer rechtskräftigen Verurteilung des/der anderen führen wobei deren letztendliche Verurteilungen auch nicht unerheblich sein dürfen. einzig u allein so hat man am schluss die EVTL. MÖGLICHKEIT auf strafmilderung-- es kann also sehr gut sein dass man trotz umfangreicher aussagen gg andere dennoch die volle strafe erhält weil viell dem verratenen nicht genug nachgewiesen werden kann/ der richter den Verrat als nicht "wertvoll" genug ansieht>> die Polizei hat namlich TATSÄCHLICH (egal ob schrftl./mündl. Zusicherungen) keinerlei Machteinfluss auf dein urteil; sämtliche versprechen sind also wertlos-auch die schrftl. verhöre bei der Polizei! WICHTIG IST AUCH DIE TAKTIK DER Polizei ZU KENNEN, ALSO ERFAHRUNG ZU HABEN:: solche Personen sind seltener 31er, ex-Häftlinge fast nie- die polizei setzt darauf den unerfahrenen,meist erstmals straffällig gewordenen leuten,bspsweise Drogenkonsumenten, einzuschüchtern, zu erpressen (z.b mit haft od Führerscheinentzug) und so eine aussage zu bekommen.. Polizisten lügen ohne protokoll immer! sie würden dir alles versprechen!!das gilt ständig- also nix glauben & mund halten! auch gelogen ist das klassische versprechen an jeden 31er::deine Identität bleibt geheim! ..auch die 'verratenen' haben verteidiger die in nullkommanix Akteneinsicht haben...das ist aber auch gut so, denn wer so billig seinen eigenen hals retten will muss sich entw. nach der Verhandlung im knast od. eine gewisse zeit später draussen den 'gezinkten' stellen u sowas vergisst nie jem.-v.a keiner der dafür jahrelang gesessen ist^-^ gottseidank haben die meisten leute (zurecht) mehr Respekt vor den "Kollegen" als vor der strafe. fazit: einmal 31er immer 31er, dabei zählt nicht WEN man bei WELCHER gelegenheit gezinkt hat, sondern nur DASS! & mit einem zinker macht nie mehr jem. Geschäfte od. vertraut ihm in irgendeiner weise.dazu kommt das risiko im gegenzug verprügelt od evtl gleichermaßen verraten zu werden denn eins is sicher:: SOWAS KOMMT 100% IG IMMER AUF!

...zur Antwort

ich bin jetzt 27jahre alt u wenn ich so auf zurückblicke war bei mir über die jahre so ziemlich jede musikrichtung mal dabei-- es ist also unmöglich diese frage dauerhaft zu beantworten! allerdings kann ich sagen wer mich am meisten beeinflusst/geprägt hat:: SKREAM - SETS BEFORE 2009 .zu dieser zeit wurde der DUBSTEP begründet & es war einfach genial damals bei der Entstehung einer komplett neuen musikrichtung 'dabei' gewesen zu sein-- v.a. da skream zu dieser zeit erst knappe 16 war>> d h im exakt selben alter wie ich selbst aber dennoch heute noch erfolgreich (wobei der dubstep sich seither aber seehr staark gewandelt hat um kommerziell zu bleiben.)

...zur Antwort

WENN ICH SOWAS BESCHEUERTES SCHON LESE!!!!!! MOHNKUCHEN?????!!!!!!!!??????

also sorry aber um auf opiate pos zu werden müsste er schon KILOweise mohn gefuttert haben!! sonst ist das unmöglich!!

im STRASSENVERKEHR wird bei pos. ergebnis sowieso IMMER BLUT ABGENOMMEN-->da werden dann nicht mehrdie Abbauprodukte sondern die AKTIVEN Stoffe nachgewiesen!! und wenn er anderweitig getestet wird (z.b. Entgiftung/therapie/Gesundheitsamt) wird im LABOR sowieso DER EXAKTE WERT ermittelt u auch ob es OPIATE od ANDERE MEDIKAMENTE waren. ausserdem ist er dann eh ned ohne grund zum testen verdonnert worden u dann sind solche ausreden schon sehr weit hergeholt!

--> kein Irrtum mehr möglich!!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.