Hier mal eine Frage in Richtung Arztrechnung. Habe heute meine Rechnung vom Arzt erhalten. Darauf standen 2 Diagnosen, die mich richtig ärgerten. Die erste Diagnose ist völlig verkehrt und aus der Phantasiewelt des Arztes entstiegen und die 2. Diagnose mag formal zwar richtig sein, aber m.E. überhaupt nicht relevant. So, nun ins Detail: Ich war das 1. Mal bei diesem Gynäkologen zur Krebsvorsorge und er fragte mich, ob ich verhüten würde. Ich habe das mit Nein beantwortet und ihm auch die Erklärung dazu abgegeben, dass es mit der Schwangerschaft nie geklappt hat und ich in meinem Alter auch nicht mehr mit rechne. Als Diagnose steht nun: unerfüllter Schwangerschaftswunsch. Frage: was hat mein Wunsch vor 20 Jahren eigentlich mit der Rechnungsstellung jetzt zu tun ? Insbesondere weil ich nie mit diesem Thema auf diesen Arzt zugegangen bin ? Ist das zulässig, so eine persönliche Meinung des Arztes als Diagnose auf die Rechnung zu stellen ? 2. Diagnose: Adipositas. Ja, ich habe Übergewicht. Aber auch hier: ich bin zum Arzt gegangen zur Krebsvorsorgeuntersuchung und nicht, um auf der Rechnung zu sehen, dass ich etwas mehr Kilos auf die Waage bringe. Frage: ist es zulässig, Diagnosen auf die Rechnung zu stellen, die irrelevant sind, da sie mit der Untersuchung an sich überhaupt nichts zu tun haben ?