ich habe mal grundsätzlich bei der schweizer botschaft in berlin angefragt ob es zulässig ist eine vignette die bereits aufgeklebt war und unbeschädigt von der windschutzscheibe abgelöst werden konnte nchmals verwendet werden darf.

da kam nie eine antwort.

andererseits habe ich acht gebrauchte vignetten an einen polizeisportverein in deutschland verkauft.

also darf das ja auch nicht wirklich verboten sein... oder?