Ich zahle uvg an das Jugendamt. Aber trotzdem tut mir das jobcenter den Diverenz zum errechneten unterhalt mir in Rechnung stellen. Beispiel:
(zahlen frei erfunden)
205 UVG Zahlung ans Jugendamt
337 errechnet unterhalt vom Jobcenter
bleibt 132 was das jobcenter von mir zusätzlich verlangt.
Frage ist das rechtens
Ich bin Angestellter, Kindsmutter AlgII