Es geht um eine Durchsuchung durch einen Beschluss. Der Betroffene wurde nicht richtig bzw. nicht ausführlich durch die Polizei aufgeklärt. Ist das so rechtens? Es wurde zu Beginn gesagt, man muss nichts sagen was einem selber belastet, aber mehr auch nicht.
Darauf hin wurde nach dem Handy gefragt bzw. verlangt und nach der Pin, das ist rechtens? Ich habe mich erkundigt, dass das nicht ok ist...
Durch einen Anwalt erfuhr man: Die Polizei hatte kein Recht das Handy mit zunehmen, und auch nicht nach der Pin zu fragen... Im Durchsuchungsbefehl stand nicht drinnen, das sie es dann beschlagen hätten dürfen, wenn man der Sicherstellung nicht zustimmen würde...
Dies hat die Polizei nicht erwähnt und der Anwalt meint wäre so nicht rechtens und man könnte dagegen vorgehen und verlangen, dass das Handy zurück gegebenen wird und es nicht weiter bzw. das was im Handy zu finden wäre, nicht gegen den Kollegen verwendet werden kann und nicht ausgewertet werden darf zu seinen lasten... Ist das so korrekt?
Der Anwalt meinte, dass die Polizei und Gericht etc. das auch wissen, das sie das nicht durften und das auch mit einbeziehen. Was meinte er damit wohl genau? Warum machen sie das dann bzw. klären einen nicht genug auf und drängen einen sogar noch dazu? Das ist doch nicht ok, oder?
Der Anwalt sagt, man kann dagegen vorgehen. Ihn damit zu beauftragen kostet nur 2000 EU, kann man das auch selber machen? Wie kann man dagegen vorgehen, das das Handy nicht rechtens einbezogen wurde bzw. es wurde einem gesagt es würde dann beschlagnahmt werden, obwohl kein Beschluss vorlag. Dieser hätte erst angefertigt werden müssen. Das hat die Polizei nicht erwähnt und das finde ich doch merkwürdig.
Wie seht ihr das ganze? Über Antworten würde ich mich freuen, danke.