Hallo,in unserer Satzung ist festgelegt, dass der Vorstand aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden nach §26 BGB besteht. Kassierer und Schriftführer vertreten die Meinung, sie seien laut Gesetz automatisch auch Vorstände.Wer weiss Rat (möglichst mit Quellenangabe)?

Dankeschön!