Habe neulich ein Geschenk für meine Frau gesucht und wurde hier fündig http://befashion24.com habe bis jetzt von dem Shop nur sehr günstige Ralph Lauren Polos bestellt, die auch immer zu meiner Zufriedenheit geliefert wurden. Nun habe ich wie gesagt eine Burberry Tasche für meine Frau bestellt, Sie war echt begeistert aber auch ein bißchen sauer weil Sie dachte ich hätte ein Vermögen ausgegeben. Aber ich habe nur etwas über 100 Euro gezahlt ;) Also ich habe nur gute Erfahrungen mit dem Shop gemacht und darf mich mitlerweile in den Kreis der Stammkunden zählen :)

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Da kann ich dir nicht Zustimmen. Die Ware die ich erhalten habe war in einer 1A Qualität und keine China-Fälschung wie du es nennst. Ich bin mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis mehr asl Zufrieden und werde dort auch weiterhin bestellen.

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Ich glaube nicht, dass du dadurch den Preis treiben kannst. Die meisten User können sich das dann selbst zusammenstellen. Abgesehen davon ist es ja eine rechtliche Grauzone, die von eBay sicherlich nicht unterstützt wird. Also am besten das "normale" iPad anbieten. Du kannst ja dem Höchstbietenden anschließend ein Zusatzangebot machen und abwarten, ob er das in Anspruch nehmen würde gegen einen kleinen Aufpreis.

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Du kannst leider nur die Nachricht oder das Video als Spam markieren oder den Uploader direkt anschreiben. Ansonsten kann man bei youtube nur Videos melden und keine einzelnen Personen und deren Kommentare. Aber wenn du die Spammarkierung setzt, dann wird der Kommentar überprüft und bei Beleidigungen entfernt.

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Das steht nicht notwendigerweise auf dem Gehäuse und du siehst von außen auch nichts. Entweder solltest du nachfragen, wenn der Verkäufer vertrauenswürdig ist oder du müsstest den Laptop einschalten und im Netzwerkbereich direkt nachschauen. Bei einer Internetauktion oder Onlinebestellung wird das natürlich schwierig, deshalb würde ich auf die Ehrlichkeit des Verkäufers bauen und ihn direkt anschreiben.

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Die Passage aus dem Mietvertrag gilt immer noch und deutet bereits an, dass immer der Zustand beim Einzug maßgeblich ist. Wenn du also die Wohnung vor zehn Jahren vollständig renoviert und frisch gestrichen übernommen hast, dann bist du zu einer Renovierung verpflichtet und müsstest komplett streichen. Wenn die Wohnung damals ebenfalls gut in Schuss war, aber nicht gestrichen, dann müsste es ausreichen, dass du vor 2-5 Jahren die einzelnen Zimmer zuletzt behandelt hast. Letzendlich liegt das im Ermessen des Mieters und die Passage aus dem Vertrag ist eindeutig. Der Zustand muss wieder hergestellt werden. Nach zwei Jahren sehen Wände manchmal schon nicht mehr frisch aus und manchmal sind sie immer noch weiß und wirken unbenutzt. Das ist dann eben eine Einzelfallentscheidung. Fotos sind natürlich ideal, um Einzug und Auszug zu vergleichen.

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Die Epidermis selbst wird nicht dicker werden. Eventuell kann man durch Ernährungsumstellung oder Zusatzstoffe das Durchscheinen der Äderchen leicht reduzieren, aber prinzipiell handelt es sich um rein genetische Ursachen. Notfalls muss man eben mit leichtem Makeup die Augenlider kaschieren.

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Es gibt kein Pauschalrezept für die Gründung einer Hilfsorganisation. Am besten sollte man sich mit den Satzungen und rechtlichen Organisationsformen der bisherigen Hilfsorganisationen vertraut machen, da es dort jeweils Unterschiede gibt. Schau mal hier die Übersicht an und lies dich ein: http://de.wikipedia.org/wiki/Portal:Hilfsorganisationen. Nachdem du dir das angeschaut hast, dann muss man entscheiden, wie es weitergehen soll. Wo lasse ich die Organisation eintragen? Soll es ein e.V. werden? Wie läuft die Finanzierung? Spenden? Beiträge? Welche Satzung bekommt die Organisation? Wie viele Vorsitzende gibt es? In welchen Städten soll sie aktiv sein? Welche "Leistungen" werden angeboten? Erst wenn diese Fragen im Vorfeld geklärt sind, kann man sich an die Umsetzung machen.

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Wenn du nicht gerade campen gehst, dann passt der normale Standardstecker auch in eine bulgarische Steckdose. Das Land ist ja mittlerweile auch EU-Mitglied. In den großen Städten ist das also kein Problem. Ich selbst habe in Sofia und Varna schon gesehen, dass es funktioniert. Für ländliche Regionen kann ich allerdings nicht garantieren.

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Das Verbraucherschutzministerium hat dazu eine eigene Infoseite mit Musteranschreiben als pdf entwickelt. Grundsätzlich musst du nur deinen Widerspruch bei Google Germany in Hamburg postalisch einreichen. Folgende Adresse: Google Germany GmbH, ABC-StraßE 19 20354 Hamburg. Für einen Online-Widerspruch muss man sich noch bis Montag gedulden, wenn die genaue Seite mit den Modalitäten von Google bekannt gegeben werden.

Das pdf findest du hier: http://www.bmelv.de/cln_154/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/MusterwiderspruchGoogleStreetview-PDF.html

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er hat gespielt, er hatte gespielt, er würde gespielt haben, er würde spielen, er war dabei zu spielen, er wird spielen und er wird gespielt haben (in der zukunft). alle übersetzungen sind angepasst an deine reihenfolge.

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Aus medizinischer Sicht gibt es dazu leider keine befriedigende Antwort. Die Übelkeit entsteht gerade durch ein empfindliches Gleichgewichtsbewusstsein im Kleinhirn und anderen angrenzenden Hirnregionen. Da dürft auch keine Decke mit Taschenlampe ausreichen, um dein Gehirn auszutricksen. Aber vielleicht hilft eine schrittweise Konfrontationstherapie ähnlich wie bei Höhenangst, sodass man zunächst in großen Vehikeln mit geringer Geschwindigkeit liest und sich dadurch besser "gewöhnen" kann. Wie ist es denn im Zug oder im Bus?

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Es kommt darauf an, wie man in diesem Falle "normal" definieren sollte. Im gesetzlichen Sinne ist es natürlich verboten, aber das Gesetz spiegelt nicht unbedingt alle Aspekte wider. Aus medizinischen Gründen spricht einiges gegen Alkoholkonsum in diesem Alter, wobei man davon ausgehen sollte, dass ein "Geburtstagsbier" sicherlich keine bleibenden Schäden hinterlässt. Man sollte dennoch den Anfängen wehren und gar nicht erst nach einer plausiblen Grenzen fragen. Mit 16 wird es auch nicht gesünder.

Wenn du allerdings nach der "gesellschaftlich definierten Normalität" frägst, dann gehe ich davon aus, dass die meisten Personen nichts gegen zwei Bier pro Monat einzuwenden hätten. Die Eltern widersprechen natürlich, aber man hat es ja früher auch gelegentlich getan. Maß für Maß sollte man erwachsen werden.

In diesem Sinne ...

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In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften, nicht bestraft wird das Vorgehen der Leihmutter oder die den Auftrag erteilenden Personen .[1] Diese ärztlichen Handlungen sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, § 1 Abs. 1 ESchG. Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten. Nicht hingegen bestraft werden die Leihmutter oder die Bestelleltern bei der Adoptionsvermittlung. Innerhalb der Europäischen Union ist die Rechtslage jedoch unterschiedlich – in diesem Zusammenhang hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht eine Tabelle zur Übersicht herausgebracht.

Das heißt also, das die Beteiligten nicht bestraft werden. Wenn man das also untereinander abspricht, dann kann nichts passieren. Der Arzt selbst darf eben nur ausführen und nicht vermitteln. Wenn man ihm sagt, er solle insaminieren oder einpflanzen, dann ist das möglich. Es muss ja eine Möglichkeit geben, da nicht jede Frau fruchtbar ist. Man möchte eben nur den Leihmutter-Tourismus mit der Regelung verhindern.

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