Hallo wonderman!
Zunächst einmal tut es mir sehr leid um deinen Hund. Ob du deinen Hund im Garten begraben darfst oder nicht, wird nach Landesrecht geregelt. In den Bundesländern gibt es so etwas wie ein Gesetz zur Beseitigung von Tierkörpern (der genauen Wortlaut des Titels des Gesetzes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich). In diesem Gesetz wird genau festgelegt, wie du mit deinem toten Hund umgehen darfst. In meinem Bundesland ist neben der Zuführung zu einer zugelassenen Beseitigungsanlage (Abdeckerei) z. B. die Möglichkeit eingeräumt, einen toten Hund mit 80 cm Überdeckung mit Erdboden in einem Nicht-Trinkwassereinzugsbereich zu begraben. Wenn du genau wissen willst, wie es in deinem Bundesland aussieht, solltest du dir dieses Landesgesetz besorgen und lesen. Viele Grüße, thomania!