In meinem Fall musste ich Vollstreckungsabwehrklage gegen den Gläubiger ARD, ZDF, usw. einlegen, da dieser bekanntlich gegen mehrere §§ verstößt. Dies habe ich dem zuständigen Gerichtsvollzieher mitgeteilt, doch der beharrt weiterhin sturr auf der Forderung und dass ihn die Klage nicht interessiere. Darf er das? Worin liegt dann der Sinn einer Klage, wenn man nicht die Zeit bekommt auf das Urteil des Gerichts zu warten? An wen muss ich mich da wenden, der dem Gerichtsvollzieher den Fall entzieht oder vorübergehend einstellt? Gibt es hierfür evtl. einen §?