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hallo stejos& natürlich alle anderen! ich habe inzwischen sehr viele antworten bekommen. diese reichen von a) "es handelt sich bei JEDEM einkauf um einen vertrag, in dem rein theoretisch, beide vertragsparteien ihre anschrift angeben MÜSSEN.." bis z) "nein, muss man nicht, da beim einkauf die adressen nur einseitig getauscht wurden (auf dem kassenbon ist in der regel die anschrift des geschäftes), darf im nachhinein nicht die adresse des käufers gefordert werden.." mich persönlich interessiert das alles nicht, bislang wehre ich mich immer erfolgreich dagegen und fordere euch alle auf, es mir gleich zu tun, damit das datensammeln ein ende hat! um aber dennoch auf der sicheren seite zu sein, habe ich inzwischen diese frage an rtl-einspruch, dr. ralf höcker gesendet, sobald ich etwas neues erfahre, lasse ich es euch wissen, bis dahin, lieben gruß und: wehret euch!