Ich habe einen Arbeitsvertag vorliegen, zu dem ich einige Fragen habe.

Abgemacht ist "Vertrauensarbeitszeit", sprich es gibt keine Zeiterfassung.

§4 Arbeitszeit:

  1. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich und ist in der Regel von Montag bis Freitag abzuleisten.
  2. Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen richten sich dach den betrieblichen bzw. kundenspezifischen Anforderungen und können vom Arbeitgeber nach billigem Ermessen festgesetzt werden.
  3. Der Arbeitnehmer ist im Falle betrieblicher Notwendigkeit verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, welche mit dem Gehalt abgegolten ist.

Kann der Arbeitgeber trotz Vertrauensarbeitzeit nach Absatz 2 feste Anwesenheitszeiten festlegen?

Was genau besagt in Absatz 3 "betriebliche Notwendigkeit"?

Ist "welche mit dem Gehalt abgegolten ist" rechtens?

Vielen Dank