Laut unserer neuen Schulleitung dürfen Klausuren nicht während der Unterrichtszeit nachgeschrieben werden, da wir ja sonst Stoff verpassen. Auch Samstags nicht. Dies würde gesetzlich so geregelt sein. Ich habe mich jetzt einige Zeit mit den Texten zum Schulgesetz befasst und nichts gefunden. Wurde ich da angeflunkert oder habe ich etwas überlesen? Kann mir jemand mit einem Paragraphen oder Artikel weiterhelfen?

Dazu: Es handelt sich um Fachoberschule Klasse 13 am Berufskolleg in NRW.