Bin umgezogen. Der neue Vermieter möchte für den Wärmeverbrauch der installierten Fußbodenheizung eine monatliche Pauschale (30€), da eine separate Messung angeblich unwirtschaftlich wäre. Im selben Raum sind auch Flächenheizkörper mit Verbrauchsmessern installiert. Der Heizwasserrücklauf bedient die Fusbodenheizung. Soweit so gut, oder auch nicht. In den Monaten außerhalb der Heizperiode zahle ich diese Pauschale auch. Möglicherweise wurde ein Jahresverbrauch durch den Vermieter geschätzt und auf´s Jahr umgelegt, vielleicht aber auch nicht. Frage: Ist es rechtens, die monatliche Pauschale für die FBH auch außerhalb der Heizperiode abzurechnen?
Gilt eine vereinbarte Pauschale für Fußbodenheizung auch ausserhalb Heizperiode?
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