Hallo!

Alsooooo, befinde mich zur Zeit im Anerkennungsjahr zur Erzieherin und werde dieses vorraussetzlich im Juli 2010 (Anfang: August 2009) abschließen. Jedoch darf ich auf Grund meiner Schwangerschaft und fehlender Immunität nicht in den Kindergarten. Es wird jedoch das volle Gehalt weiterhin bis Ende August (Die Stadt hat mir mitgeteilt dass ich bis zum Mutterschutz (Beginn: September) bezahlt werde. Nehme dann mal an dass der August da mitberechnet wird, obwohl der Vertrag Ende Juli ausläuft.) an mich gezahlt. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wie wird dadurch das Elterngeld berechnet? Und werden die 12 Monate vor der Geburt trotz Beschäftigungsverbot mitberechnet?

Danke für die Hilfe! Liebe Grüße.