Hallo, und zwar wollte ich mal fragen ob man eine schriftliche Aussage bei der Polizei wieder zurückziehen kann, auch wenn diese danach unterschrieben worden ist. Außerdem war ich zur Zeit der Aussage nicht nüchtern, spielt das nicht auch eine Rolle? / Der Polizeibeamte hat mich vor kurzem gefragt ob er die Aussage vor Gericht verwenden darf oder ob ich mich neu äußern möchte oder erst einen Anwalt befragen will. Daher gehe ich davon au, dass zurückziehen möglich ist, wollte aber zu erst nochmal nachfragen

LG