kann der arbeitgeber (in diesem fall die stadt) herausfinden ob man laufende verfahren hat? ich hab sorge das ich nicht angenommen werde?
ich werde in meinem ausbildungsvertrag gefragt ob ein verfahren gegen mich läuft, und was der grund für die ermittlung ist.
muss ich dieser frage wahrheitsgemäß antworten oder nicht?
und kann der arbeitgeber herausfinden ob ich ein laufendes verfahren habe ?
kann ich wegen einem laufenden verfahren noch abgelehnt werden obwohl ich die verträge unterschrieben habe und abgeschickt habe ?
Ich weiß nicht ob ich die frage wahrheitsgemäß beantworten soll oder lieber lügen soll weil ich denke ich gehe in beiden fällen ein risiko ein die ausbildung zu verlieren.
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