Hallo. Ich habe das alleinige Sorgerecht für ein wundervolles Kind, die Mutter ist leider schon früh gestorben. Ich möchte eine Sorgerechtsverfügung verfassen in der ich meinen allgemeinen Wunsch benenne das Kind in einer stabilen, zuversichtlichen und (in der Vergangenheit bereits) bewährten Pflegefamilie aufwachsen sehen zu wollen. Werden derlei allgemein geäußerte Wünsche vor Gericht berücksichtigt oder werden ausschließlich konkret namentlich genannte Einzelpersonen/Familien in den Entscheidungsprozess mit einbezogen? Welche Entscheidung trifft ein Gericht wenn niemand in der Verwandtschaft vorhanden ist der das Sorgerecht übernehmen könnte? Geht es immer erst in eine Pflegefamilie oder kann es auch direkt in ein Kinderdorf gehen wo man mit mehreren anderen Kindern und Betreuern in einer Gemeinschaft zusammen lebt?