Hallo zusammen,

Ich habe folgende 2 Fragen:

Ich als Händler verkaufe per Onlineshop etwas an einen Schweizer Kunden mit 19% MwSt. und verschicke es in die Schweiz und bekomme eine Ausfurbescheinigung.

  1. Wenn nun der Schweizer Kunde zu mir kommt, und die 19%MwSt zurück haben will, muss ich ihm diese 19% erstatten, oder ist das meine Entscheidung ob ich das mache.

  2. Wenn der Kunde sich nun nicht meldet, wie muss ich die Rechnung verbuchen? Muss ich die 19% MwSt an das deutsche FA abführen wie bei einer Rechnung an einen deutschen Kunden obwohl ich eine Ausfuhrbescheinigung habe, oder buche ich die Rechnung als Ausfuhr mit 0% Steuer, so dass die 19% dann mein Gewinn sind?

Vielen Dank.