Ein Haus wurde aus einer Zwangsversteigerung heraus gekauft, der bisherige Eigentümer wohnte als Mieter weiter in dem Haus und trug alle Nebenkosten wie vorher in Eigenregie, u.a. die Wasser- und Abwasserkosten. Nun stellt sich nach seinem Auszug heraus, dass er die Wasserrechnungen schon länger nicht mehr beglich. Wer muss rein rechtlich dafür aufkommen?