Meine Ehefrau muss für die Unterbringung ihrer Tochter in ein betreutes Wohnen aufgrund einer psychischen Erkrankung die entstehenden Kosten zum Teil selbst aufbringen. Sie kann sich jetzt nicht mehr wie gewohnt an der gemeinsamen Miete beteiligen. Muss ich die Miete jetzt allein zahlen? Da wir schon eher günstig wohnen ist nach unten wenig Spielraum. Des weiteren sollen wir aus psychologischen Gründen das Zimmer für die Tochter in der Zwischenzeit Freihalten. Kann ich als Alleinzahler verlangen, dass sich die Schwester nach Rückkehr ihrer gesundeten Schwester ein Zimmer mit ihr in einer kleineren Wohnung teilt?