Hallo,

mir wurde mein Roller geklaut und bei der Abwicklung mit der Versicherung habe ich festgestellt, dass ich Allgemeine Betriebserlaubnis zum Fahrzeug verloren haben bzw. nicht wieder finde.

Ich benötige für die Neuausstellung durch den Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. U. a. wird die nur ausgestellt, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist oder der Roller als geklaut gemeldet wurde.

Bei mir wurde der Roller jedoch geklaut und ich habe ihn natürlich bei der Polizei als geklaut gemeldet.

Was kann ich jetzt tun? Gibt es eine alternative?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Tessa