Hallo Zusammen,

Das wird jetzt leider etwas länger ...

meine Kollegen und ich würden gerne wissen, wie die Fortzahlungen gesetzlich geregelt sind.

Wir haben Arbeitsverträge mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Std, die an 5 Tagen pro Woche abzuleisten sind. Wir werden alle mit einem Stundenlohn bezahlt. Überstunden fallen deshalb nicht an; da wir die Zeiten bezahlt bekommen, während derer wir arbeiten.

Wie überall in der Gastronomie üblich, erkranken auch bei uns mal Leute oder wir müssen aus anderen Gründen einspringen. Damit sind wir dann über den 5 Wochenarbeitstagen.

Hier als Beispiel:

freie Tage: Montag und Dienstag

Arbeitszeit lt Dienstplan: Mittwoch bis Sonntag

Am Montag Einspringen für 3 Stunden

Von Mittwoch bis Sonntag Arbeitsunfähigkeit

Für wie viele Tage bekommt man hier die Lohnfortzahlung?

Bei uns ist es so, dass wir die 3 Stunden, die am Montag gearbeitet wurden, bezahlt bekommen. Als Fortzahlung erhalten wir jedoch nur 32 Stunden und nicht die 40 Stunden, die geplant waren. Ist das rechtlich in Ordnung?

Vielen Dank für eure Hilfe!