Meine Frau und Ich lassen uns Scheiden. Wir haben ein gemeinsames Kind 3 Jahre alt. Sie hat mir das Kind ab und zu gezeigt nach lust und Laune. Kürzlich hat mein Anwalt eine Klage (Umgangsrecht) eingereicht die ab dem 01.11.2013 beginnen soll so das Ich mein Sohn sehen kann. Sie sagt jetzt nachdem Sie gestern den Brief erhalten hat von der Klage das Ich es vergessen kann bis dies entschieden wurde das Kind zusehen. Ich wohne aktuell bei meinen Eltern meine Ex Frau sagt solange Ich da wohne bekomme Ich mein Sohn zum übernachten nicht, weil Sie meine Mutter nicht leiden tut. Kann Sie das? Ich zahle aktuell Kindesunterhalt, Unterhalt für Sie dann habe Ich noch diverse kosten. Ich werde ungefähr 1 Jahr bei Eltern wohnen müssen bis Ich spare.