Mein Freund bekommt BG-Rente zu seinem Einkommen hinzu und muss für zwei Kinder zahlen (14/17Jahre) . Die BG - Rente bezieht er aufgrund eines Arbeitswegeunfalls mit 16 Jahren, also noch vor der Ehe. Die Ehe ist nun geschieden worden und die Bemessungsgrundlage des Unterhaltes der Kinder schließt die BG - Rente mit ein. Damit bleibt ihm trotz Einkommen von 2300 € (incl. BG-Rente) 900 € zum Leben. Kann denn das so rechtens sein?