Nach Auszug aus unserer Mietwohnung wurden vom Nachmieter zwei sehr kleine Macken im Waschbecken festgestellt (Durchmesser < 1mm). Inwieweit müssen wir (bzw unsere Haftpflichtversicherung) dafür aufkommen? Was gilt als ganz normale Gebrauchsspur? Ist es gerechtfertigt, das Waschbecken komplett auszutauschen? (Neubau, 5 Jahre von uns bewohnt). Vielen Dank für eure Meinungen und euer Wissen!